1. Geltungsbereich
1.1
Diese AGB gelten für die kosten- oder registrierungspflichtigen Produkte und Dienstleistungen (im Folgenden „Produkte“ oder “Leistungen”) der Concili UG (haftungsbeschränkt), Richterstraße 7, 04105 Leipzig (im Folgenden “Concili” oder “wir” oder “das Unternehmen”), die Concili gegenüber seinen Kunden erbringt. Sie gelten nicht für die Nutzung der freien Website als nicht registrierter Besucher.
1.2
Die Produkte von Concili richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, oder Vereine im Sinne von § 21 BGB. Nur diese sind Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Concili lehnt insoweit den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass seine Nutzung überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder einer solchen im Sinne des jeweiligen Vereinszwecks zugerechnet werden kann.
1.3
Abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers haben nur Gültigkeit, sofern Concili diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Sie sind im Konfliktfall als zu diesen AGB nachrangig zu betrachten.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Concili erbringt Leistungen im Bereich Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Onlinekommunikation und begleitender Beratung dem Kunden gegenüber entsprechend der gewählten Produktkategorien und in Absprache mit dem Kunden unter Verwendung der bei seiner Registrierung vorgenommenen Angaben. Concili erbringt diese Leistungen ggf. auch im Umgang mit Dritten, also Kunden oder Partnern des Vertragspartners, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gewählten Leistung, ebenso wie die entstehenden Kosten. Concili stellt zu einigen Produkten auf Anfrage Angebote zur Verfügung, die als Angebote im Sinne von §145 gelten und jeweils eine Bindungsfrist enthalten. Sofern auf der Website concili.de die Möglichkeit zur direkten Buchung einer Leistung besteht, gilt die hinterlegte Leistungsbeschreibung nicht als Angebot im Sinne von §145 BGB. Concili behält sich vor, die Erfüllung direkt gebuchter Leistungen und den Vertragsschluss abzulehnen; ggf. bereits getätigte Zahlungen des Kunden werden dann erstattet.
2.2
Concili ist berechtigt, angebotene Preise oder Leistungsbeschreibungen mit einer Frist von 30 Tagen (vier Wochen) im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Concili dem Kunden per E–Mail bekanntgegeben. Concili verwendet hierzu die im Kunden– Account hinterlegte E–Mail Adresse des Kunden, welche im Anmeldeprozess als gültig und erreichbar verifiziert wurde. Mit Nutzung der E–Mail Benachrichtigung wird ausdrücklich die Schriftform gewahrt, der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zugleich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Kunden (stillschweigende Vereinbarung).
2.3
Im Rahmen der Zusammenarbeit erstellt Concili Inhalte (bspw. Pressemitteilungen, Texte, Social-Media-Posts, ggf. Grafiken) gegen Entgelt, stellt diese dem Kunden zur Verfügung und/oder verteilt diese Inhalte direkt oder indirekt an geeignete Empfängerkreise. Eine Berücksichtigung der Inhalte in medialer Berichterstattung oder eine unmittelbar meßbare Wirkung der publizierten Inhalte wird von Concili nicht garantiert, eine Nichtberücksichtigung oder Nichtwirkung oder auch eine Nichtnutzung der Inhalte durch den Kunden führen insofern nicht zu Rückvergütungs- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber Concili.
3. Vertragsschluss
3.1
Für die Nutzung der Webiste www.concili.de ist derzeitig keine Registrierung erforderlich. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Concili kommt mit der Annahme eines individuellen Angebotes per E-Mail oder Post oder der direkten Buchung einer Leistung auf concili.de unter Auswahl des jeweiligen Tarifs zustande. Alternativ kommt der Vertrag zustande durch Willenserklärung des Kunden per Formular oder E-Mail und anschließender Zusendung der Vertragsbestätigung (Annahme) durch Concili.
3.2
Zur Abrechnung nutzt Concili ggf. ein externes Abrechnungssystem. Details zu dieser Nutzung werden in der Datenschutzerklärung von Concili zugänglich gemacht. Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich elektronisch. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, die Adress- und Kontaktdaten des Kunden bzw. seiner Firma oder Organisation stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Concili über Änderungen unverzüglich zu informieren. Dies betrifft im Besonderen Rechungsanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer.
3.4
Concili ist grundsätzlich berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen zu verweigern.
3.5
Dauert ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden mindestens 3 Monate, so ist Concili daraufhin berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu nennen. Concili wird den Kunden vor einer erstmaligen Nennung als Referenz nochmals gesondert auf diesen Umstand hinweisen. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit (auch bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss) widerrufen. Ein einfacher Hinweis z.B. per E-Mail genügt.
4. Abrechnung und Vertragslaufzeit
4.1
Die Abrechnung erfolgt in Abhängigkeit vom gewählten Tarif und Produkt monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus. Alle Preise verstehen sich netto, das heißt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2
Die Vertragsbeziehung ist jederzeit kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraum (falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde). Wurde nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch zum Ende des Abrechnungszeitraums um die Länge des gewählten Zeitraums.
4.3
Die Kündigung durch den Kunden kann per E-Mail an posteingang@concili.de oder per Post erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt aus bearbeitungstechnischen Gründen: 3 Tage bei Kündigung per E-Mail, 2 Wochen bei Kündigung per Post.
4.4
Die Zahlung der Honorare ist fällig zum Start des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Etwaige variable Kosten werden nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.
4.5
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat Concili das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern oder den Vertrag zu beenden.
5. Urheberrechte und Haftungsausschluss
5.1
Der Kunde erhält das Recht, alle von Concili beigestellten Inhalte nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und zu übermitteln, und in eine von ihm oder ihr gestalteten Form zu bringen.
5.2
Concili räumt dem Kunden alle Verwendungsrechte ein, die zur Verwendung der erworbenen Inhalte in eigenen Systeme oder Abläufen notwendig sind.
5.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, die bereitgestellten Inhalte weiterzuverkaufen und dadurch in Konkurrenz mit Concili zu treten.
5.4
Dem Kunden ist bekannt, dass alle von Concili gelieferten Inhalte auf Basis der vom Kunden bereitgestellten oder öffentlichen Informationen erstellt wurden. Der Kunde akzeptiert die Tatsache, dass es keinerlei Garantien für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der gelieferten Inhalte über die übliche Sorgfalt hinaus gibt. Insbesondere kann der Kunde auch keinen Ersatz für möglicherweise entstandene Schäden verlangen, die sich aus der Nutzung der Inhalte ergeben. Concili ist stetig bemüht, die Qualität der Inhalte zu verbessern und dem Kunden bestmögliche Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. Concili stellt bei allen Leistungen zur Qualitätssicherung stets Kontrollschleifen zur Verfügung, um dem Kunden etwaige Korrekturen zu ermöglichen.
5.5
Concili übernimmt keine Gewähr für Ansprüche, die über die in den Absätzen zu Rechten und Pflichten sowie technische Abwicklung aufgeführten Ansprüche hinausgehen, in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Inhalte, noch für das Ausbleiben technischer Störungen. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Inhalte verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Änderungen der Leistungen
7.1
Concili behält sich vor, die auf den Concili-Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
7.2
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von Concili stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein grafischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
8. Änderungen der AGB
8.1
Concili behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. Concili wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Concili wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
8.2
Concili behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern, (a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; (b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer; (c) soweit Concili verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; (d) soweit Concili damit einem gegen Concili gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder (e) soweit Concili zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
8.3
Concili wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf der eigenen Website.
9. Pflichten des Kunden
9.1
Der Kunde verpflichtet sich, Concili unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich wesentliche Umstände in der Struktur oder den unternehmerischen Aktivitäten des Kunden ändern, damit Concili diese bei der Erfüllung der Aufgaben beachten kann.
10. Dokumente und Aufbewahrung
Concili verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche selbst angefertigten Schriftstücke oder andere Aufzeichnungen, auch Konzepte, die sich in seinem Besitz befinden und die Angelegenheiten des Kunden betreffen, ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
Unterlagen und Aufzeichnungen gemäß Abs. 1, die seitens des Kunden an Concili ausgehändigt wurden, sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an den Kunden zurückzugeben.
11. Treuepflicht und Vertraulichkeit
Den Parteien ist bewusst, dass Concili neben dem Kunden auch für andere Unternehmen tätig ist und keinem Wettbewerbsverbot oder einer Treuepflicht unterliegt. Gleichwohl wird Concili die Interessen des Kunden wahren, insbesondere keine Informationen des Kunden für die Bearbeitung von Aufträgen dritter Unternehmen verwenden oder Informationen des Kunden an dritte Unternehmen weitergeben.
Sofern Concili in der Aufnahme einer Tätigkeit einen direkten Interessenkonflikt erblickt, wird Concili nach billigem Ermessen diese Tätigkeit an den Kunden anzeigen und diesem eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, insbesondere technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, ob mündliche, schriftliche oder in Form von Produkt- oder Materialmustern bestehende Informationen oder sonstige geschäftliche Informationen, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihr während der Laufzeit der Zusammenarbeit von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren; die nachweislich rechtmäßig von Dritten ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden oder soweit diese aufgrund von Gesetzen oder behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen offenzulegen sind.
12. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
Concili überträgt dem Kunden alle einfachen (nicht-exklusiven) Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der während der Vertragslaufzeit von ihm erarbeiteten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung ist zeitlich, räumlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise nach dem Inhalt der Zusammenarbeit beschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein. Die Übertragung gilt auch für unbekannte Nutzungsarten. Durch die vorbezeichnete Rechteübertragung soll der Kunde in die Lage versetzt werden, die Leistungen von Concili im Rahmen seines Geschäftsbetriebes umfassend zu nutzen.
Concili wird die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit an den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden bzw. nur in Abstimmung mit dem Kunden. Concili trägt Sorge dafür, dass sämtliche Arbeitsergebnisse, welche Concili für den Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit liefert, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Sollte in besonderen Fällen Concili nicht in der Lage sein, dafür zu sorgen, dass alle entsprechenden Rechte auf den Kunden übertragen werden oder sollte ein umfassender Rechtserwerb, z.B. von Buyouts, wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, hat Concili den Kunden rechtzeitig vor Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme in Kenntnis zu setzen und dessen Entscheidung einzuholen.
Die Übertragung von Rechten ist durch die jeweils vereinbarte Vergütung abgegolten.
Für die Vertragsdurchführung räumt der Kunde Concili unentgeltlich, räumlich unbeschränkt, das einfache (nicht-exklusive), zeitlich und inhaltlich nach den Vorgaben dieses Vertrages beschränkte, Recht ein, die zugunsten des Kunden geschützten Marken und sonstigen Kennzeichen zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, um die Aufgaben von Concili, insbesondere im Kommunikation und Pressearbeit, zu erfüllen.
Der Kunde versichert, dass er keine von Concili erbachten Leistungen, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, auch nach Beendigung oder Auflösung dieses Vertrages, in einer Form benutzen wird, die geeignet ist, das Image von Concili zu schädigen.
13. Gewährleistung und Haftung
Concili gewährleistet, dass die vereinbarten Dienstleistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt erbracht sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik ausgeführt werden und den vereinbarten vertraglichen und einschlägigen gesetzlichen Vorgaben oder Richtlinien entsprechen. Entspricht die Dienstleistung von Concili nicht der vorstehend beschriebenen Güte, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern. Concili haftet unbeschränkt für den nachgewiesenen, durch absichtliche und/oder grobfahrlässige Vertragsverletzung verursachten Schaden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Reputationsschäden, wird die Haftung ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist keine der Parteien berechtigt, (i) Forderungen, die ihr gemäß Vertrag zustehen, gegen Forderungen einer anderen Partei nach Vertrag aufzurechnen oder (ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach Vertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn die Rechte oder Ansprüche der Partei, die ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend macht, sind unbestritten oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden oder – im Falle prozessualer Geltendmachung – es kann über die Rechte oder Ansprüche der Partei im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zugleich mit entschieden werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Leipzig.
15.3
Sofern der Kunde Verein, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig.
15.4
Änderungen, Kündigungen und Ergänzungen von mit Concili geschlossenen Verträgen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail oder Fax); dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
15.5
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Concili UG (haftungsbeschränkt) – Leipzig, 01.04.2025